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HMH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Schüngelstraße 38

59755 Arnsberg

Fon 0 29 32 / 9 41 51 - 38
Fax 0 29 32 / 9 41 51 - 37

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Sanierung und Restrukturierung

In der Unternehmenskrise und im Sanierungsfall sind die Probleme des Unternehmens komplizierter und vielschichtiger als im Normalfall der Geschäftstätigkeit eines gesunden Betriebes. Zudem stehen die Beteiligten unter einem hohen zeitlichen Druck, da zur Rettung des Unternehmens oft ein besonnenes, aber rasches Handeln erforderlich ist.

Aus diesen Gründen ergibt sich regelmäßig für das Management ein Bedarf an externer Unterstützung. Die HMH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und ihre Netzwerkpartner stehen Ihnen für eine solche Unterstützung gerne zur Verfügung

Die Anforderungen an Sanierungskonzepte richten sich nach dem auch von der Rechtsprechung anerkannten IDW Standard S6 ("Anforderungen an Sanierungskonzepte", IDW S6).

Sanierungsberatung

Sowohl bei der Sanierungsberatung, wie übrigens auch bei allen anderen Aufträgen, arbeiten wir selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihren bewährten steuerlichen und rechtlichen Beratern zusammen. Unser Vorgehen folgt dabei regelmäßig den nachstehend dargestellten Schritten:

1. Analyse des Unternehmens, seiner Umwelt und der Krisen-Ursachen

2. Entwicklung des Leitbildes eines sanierten Unternehmens

3. Planung der Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise

4. Schaffung einer integrierten Sanierungsplanung

5. Berichterstattung

Sanierungsprüfung

Unser Auftrag bei der Sanierungsprüfung ist die Begutachtung der Erfolgsaussichten eines bestehenden Sanierungskonzeptes und/oder der grundsätzlichen Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens.

Eine Sanierungsprüfung erfolgt zum Beispiel vor der Vergabe von Sanierungskrediten im Auftrag der beteiligten Banken oder aber im Insolvenzverfahren zur Beurteilung eines von den Gläubigern anzunehmenden Insolvenzplans.

Zur Beurteilung des Sanierungskonzeptes erstatten wir einen schriftlichen Bericht mit einer klaren und nachvollziehbaren Aussage darüber, ob bei der Umsetzung des Konzeptes ein dauerhaftes Fortbestehen des Unternehmens zu erwarten ist. Der Prüfungsbericht folgt dabei regelmäßig dem folgenden Aufbau:

1. Auftraggeber und Auftragsabgrenzung

2. Auftragsdurchführung

3. Auskunftspersonen, Auftragsbedingungen, Vollständigkeitserklärung

4. Beschreibung der Ausgangssituation

5. Prognose-Zeitraum

6. Prognose-Grundlagen

7. Beurteilung des Sanierungskonzepts

8. Kritische Prämissen

9. Ergebnis und Bescheinigung

EU-Restrukturierungsrichtlinie: Neue Möglichkeiten zur Sanierung von Krisenunternehmen

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann sprechen Sie uns bitte an.

Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch.