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HMH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Schüngelstraße 38

59755 Arnsberg

Fon 0 29 32 / 9 41 51 - 38
Fax 0 29 32 / 9 41 51 - 37

post(at)hmh-warstein.de

     

      

Prüfung und Revision

Die Wirtschaftsprüfung ist bereits seit langer Zeit nicht mehr nur ein bloßes Prüfen und Abhaken von Zahlen im Jahres- oder Konzernabschluss. Unser risikoorientierter Prüfungsansatz gewährleistet den Verantwortlichen in den von uns geprüften Unternehmen heute einen fundierten Einblick in das eigene wirtschaftliche Umfeld, die eigenen Geschäftsprozesse sowie die bestehenden Risiken ihres Betriebs. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen wir Ihren Jahres- oder Konzernabschluss im Rahmen einer gesetzlich bzw. vertraglich vorgeschriebenen oder aber auch im Rahmen einer freiwilligen Prüfung.

     
           Unsere Mandanten                 
     
  Personengesellschaften  
     
  Kapitalgesellschaften  
     
  Genossenschaften  
     
  Konzerne und Unternehmensgruppen  
     
     
     
  Kommunale Unternehmen  
     
  Parteien  
     
     
     
  Vereine und Stiftungen  
     
  Spendensammelnde Organisationen  
     
     
     

Unsere Partner und Berufsträger blicken dabei auf eine mehr als 20-jährige Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen und Rechtsformen zurück.

Wir setzen auf eine dauerhafte Beziehung zu unseren Mandanten zum beiderseitigen Vorteil. Unsere Mandanten werden jeweils von einem unserer Partner und Gesellschafter persönlich und kontinuierlich betreut. Das gewährleistet einen reibungslosen Informationsfluss und ermöglich eine ganzheitliche Betreuung. Im Bedarfsfall kann Ihr persönlicher Ansprechpartner dann interne oder externe Spezialisten hinzuziehen, und alle erforderlichen Informationen sind sofort verfügbar.

Wir bieten ein breites Spektrum an Wirtschaftsprüfungsleistungen.

Abschlussprüfung

Ziel der Abschlussprüfung ist, die Verlässlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen sicherzustellen und insoweit deren Glaubhaftigkeit zu erhöhen. Der Prüfer hat dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Wesentlichkeit zu beachten.

Das bedeutet, der Abschlussprüfer muss eine vorgegebene Urteilssicherheit mit dem geringstmöglichen Aufwand erreichen. Der Prüfungsprozess, der in der Regel aus den Schritten Planung, Durchführung, Urteil und Dokumentation besteht, verlangt daher vom Prüfer eine sorgfältige Abstimmung.

Unser risikoorientierter Prüfungsansatz ermöglicht uns und unseren Mandanten ein effizientes und kostengünstiges Arbeiten während des gesamten Prozesses der Prüfung. Dies mag die untenstehende Grafik veranschaulichen.

Die mit D bezeichnete Gerade zeigt den Zugewinn an Urteilssicherheit mit steigender Prüfungszeit (und damit auch steigenden Prüfungskosten), wenn sich der Prüfer allein auf Einzelfallprüfungen stützen würde. Man kann erkennen, dass der Prüfer eine Urteilssicherheit von z.B. 95 % nur erreichen könnte, wenn er dabei Kosten verursacht, die den Wert von 100 weit übersteigen. Dieser Punkt läge soweit rechts auf der Geraden D, dass er im Schaubild gar nicht mehr abgebildet ist.

Der Verlauf A, B und C stellt dagegen den Zugewinn an Urteilssicherheit nach dem von uns eingesetzten risikoorientierten Prüfungsansatz dar. Bereits bei Kosten von 80 wird die gewünschte Urteilssicherheit von 95 % erreicht (roter Trennstrich). Dies erreichen wir durch eine effiziente Kombination der Prüfungsmethoden Systemprüfung (A), analytische Prüfung (B) und Einzelfallprüfung (C).

Sonderprüfungen

Die bundesdeutschen Gesetze und auch individuelle Verträge zwischen Personen oder Unternehmen kennen eine Vielzahl von Prüfungsleistungen. Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir nicht nur auf den Gebieten des Rechnungswesens und der Besteuerung prüfend tätig, sondern überall dort, wo das vertrauenswürdige Urteil eines fachkundigen und unabhängigen Dritten in Bezug auf wirtschaftliche Fragestellungen verlangt wird.

Die nebenstehende Darstellung von besonderen Prüfungsanlässen stellt dabei nur einen kleinen Ausschnitt aller denkbaren Anlässe dar, in denen die HMH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als erfahrener Sachverständiger tätig wird

        Sonderprüfungen (Beispiele)           
     
   Gründungsprüfungen nach AktG  
   Sonderprüfungen nach AktG  
     
   Angemessenheitsprüfung
 (Squeeze Out)
 
     
   Prüfung nach FinVermV
 (Finanzanlagenvermittler)
 
     
   Prüfung nach MaBV
 (Makler und Bauträger)
 
     
   Prüfung nach § 53 HGrG  
   Mittelverwendungsprüfungen  
     
   Prüfung nach der VerpackVO  
   Prüfung der DSD-Entgelte (Grüner Punkt)  
   Prüfung der Interseroh Entgelte  
     
   Due Diligence Prüfung  
   Unterschlagungsprüfung  
   Kreditwürdigkeitsprüfung  
     
   Sanierungsprüfung  
     

Interne Revision

Gerne unterstützen wir Sie auch beim Aufbau und bei der Pflege einer Internen Revision (IR), die betriebsintern die Abläufe Ihres Unternehmens überwacht. Auch wenn Sie hierzu keine eigene Abteilung in Ihrem Unternehmen vorhalten möchten, übernehmen wir in Ihrem Auftrag die Aufgabe einer externen Revision, und werden regelmäßig oder bei bestimmten Anlässen (z.B. Verdacht auf Unterschlagungen) auf Ihren Wunsch hin tätig.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Leistungsspektrum.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann sprechen Sie uns bitte an. Wir nehmen uns gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch.