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HMH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Schüngelstraße 38

59755 Arnsberg

Fon 0 29 32 / 9 41 51 - 38
Fax 0 29 32 / 9 41 51 - 37

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Unternehmensbewertung

Als Wirtschaftsprüfer verfügen wir über umfassende praktische Erfahrungen in allen für die Unternehmensbewertung relevanten Bereichen der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Unternehmensführung, des Rechnungswesens und der Besteuerung. Ihr Auftrag zur Unternehmensbewertung befindet sich daher bei uns in den besten Händen.

Auch als gerichtlich bestellter Gutachter sind wir an Amtsgerichten und Landgerichten für die Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) tätig. Wir bewerten in Ihrem Auftrag das von Ihnen betrachtete Bewertungsobjekt.

Typische Bewertungsanlässe, bei denen wir Sie unterstützen, sind die nebenstehend dargestellten. Gerne arbeiten wir auf Wunsch bei derartigen Projekten mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt zusammen. Bei Bedarf können wir Ihnen für die rechtliche und steuerliche Beratung aber ebenso auch Rechtsanwälte und Steuerberater aus unserem Netzwerk empfehlen.

„Bewerten heißt Vergleichen.“

Adolf Moxter, der Altmeister der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung, der im Jahre 2014 seinen 85. Geburtstag feierte, hat es schon vor vielen Jahren auf den Punkt gebracht: „Bewerten heißt Vergleichen“. Und je nach Vergleichsobjekt findet sich für ein Unternehmen - wie für jedes andere Gut - ein anderer Wert. Die von der herrschenden Meinung anerkannten Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung unterscheiden die nebenstehend dargestellten, wesentlichen Bewertungszwecke oder -funktionen:

Je nach Bewertungszweck und je nach den Umständen des Einzelfalls unterscheidet sich die Vorgehensweise bei der Bewertung. Grundsätzlich kann man jedoch allgemein die folgenden Phasen ausmachen, die bei jedem Bewertungsfall durchlaufen werden:

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verfügen wir über eine langjährige Ausbildung und umfassende praktische Erfahrungen in allen relevanten  Bereichen der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Unternehmensführung, des Rechnungswesens und der Besteuerung. Im Unterschied zu den Unternehmensberatern sind wir durch unseren gesetzlich vorgeschriebenen Berufseid  sowie unsere Berufspflichten in besonderer Weise zu einer gewissenhaften und unparteiischen Berufsausübung angehalten. Ebenfalls durch gesetzliche Vorgabe sind wir als Wirtschaftsprüfer zur Einrichtung eines Systems zur Qualitätssicherung  verpflichtet, dessen Einhaltung durch die Wirtschaftsprüferkammer und durch das Bundesministerium für Wirtschaft überwacht wird. 

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer hat mit dem IDW-Standard IDW S1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) sowie dem IDW-Praxishinweis (Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes kleiner und mittelgroßer Unternehmen) eine auch von den bundesdeutschen Gerichten anerkannte Grundlage für die fachlichen Regeln der Unternehmensbewertung geschaffen.

Wie sie sehen, befindet sich Ihr Anliegen einer Unternehmensbewertung

bei uns in den besten Händen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.